VHS Celle

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Bildungsberatung an der VHS Celle

  • Ansprechpartnerin an der VHS Celle
    Liliane Steinke, Tel: 05141-9298-22

 

Erwerbstätige und Selbstständige können sich durch eine neue Finanzierungsquelle ihren Wissenshunger mitfinanzieren lassen. Denn um das „Lernen im Lebensverlauf“ zu fördern, hat die Bundesregierung die Bildungsprämie eingeführt.

 

·         Die zweite Förderphase hat Februar 2012 begonnen.   

·         Sie wollen sich individuell beruflich weiterbilden und ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen ist nicht höher als derzeit 20.000 € (bei gemeinsam Veranlagten 40.000€)

      dann lassen Sie sich bei uns trägerneutral beraten.

·         Sie müssen regelmäßig mindestens 15 Wochenstunden erwerbstätig sein

·         Förderung möglich auch für
- Beschäftigte während der Mutterschutzfristen oder Elternzeit unterhalb der Einkommensgrenzen
- Erwerbstätige/Selbstständige, die trotz Mindestarbeitszeit aufstockende Leistungen nach SGB II erhalten

·         Förderung nicht möglich:
MinijoberInnen unter 15 Std.wöchentlich, SchülerInnen, Auszubildende, StudentInnen, Beschäftigte in geförderten Beschäftigungsverhältnissen, RenterInnen mit Zuschatzverdienst, Berufsrückkehrerinnen.

·         Gesetzlich vorgeschriebene Fortbildungen, bzw. solche die zur berufsbezogenen Fortbildungsverpflichtung gezählt werden müssen, können nicht gefördert werden.

·         Der Zuschuss beträgt maximal 500 € pro Person und für eine zusammenhängende Weiterbildungsmaßnahme, wenn mindestens die gleiche Summe (50%) für die Weiterbildungskosten aus eigener Tasche bezahlt wird.

Die Bildungsprämie kann man nur 1 mal in 2012/2013 erhalten

 

·         Voraussetzung für eine solche Bildungsprämie ist in jedem Fall ein persönliches Beratungsgespräch in einer Beratungsstelle:

      wir, die VHS Celle sind die Beratungsstelle für die Bildungsprämie
im Landkreis und in der Stadt Celle.

Erst beraten lassen – Prämiengutschein erhalten  - dann zum Weiterbildungskurs.

Denn die Ausstellung eines Bildungsprämiengutscheines muss v o r  Rechnungsstellung bei einem Bildungsträger erfolgen.

 

Die Bildungsprämie wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und aus dem Europäischen Sozialfond der Europäischen Union gefördert.